Das LIFE-Programm ist das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Es unterstützt europaweit konkrete Vorhaben, um zentrale Strategien in diesen Themenbereichen in die Praxis umzusetzen und weiterzuentwickeln. Mit LIFE fördert die EU Projekte, die den Wandel zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen und die Qualität der...Weiterlesen
Der Bundespreis UMWELT & BAUEN zielt darauf ab, ungenutzte Qualitäten und Ressourcen in Bauwerken, Städten und Orten zu entdecken und durch Sanierung, Modernisierung, Erweiterung und Umbau weiterzuentwickeln. Gesucht wurden Projekte, die ganzheitliche Lösungen für Nachhaltigkeitsaspekte am Bau zeigen und auf andere Projekte übertragbar machen. Ihre Architektur zeigt Wertschätzung für den Bestand, ohne diesen museal zu...Weiterlesen
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind.Weiterlesen
Das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergibt Fördermittel an gemeinnützige Organisationen, die sich in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit für im Bundesgebiet lebende Menschen engagieren. Dabei werden Projekte unterstützt, die lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklären, zeigen, wie sich Bürger*innen entwicklungspolitisch engagieren können, das Konzept...Weiterlesen
Es wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland, mit dem Ziel den Einsatz erneuerbaren Energien zu erhöhen gefördert. Ein Wohngebäude erreicht die Förderstufe Effizienhaus 55, wenn es: – die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllt, – nicht mit Öl oder Gas beheizt wird, – zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige...Weiterlesen
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Linienomnibusse werden bezuschusst soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind. Gefördert wird die Beschaffung neuer Omnibusse. Busse mit emissionsfreien und emissionsarmen Antriebe im Sinne des § 2 Nrn. 5, 6 Saubere- Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz werden besonders gefördert.Weiterlesen
Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden. Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende...Weiterlesen
Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bayerische Staatsregierung den Markthochlauf der Elektromobilität durch Förderung einer systematisch angelegten, flächendeckenden und nachfrageorientierten Ladeinfrastruktur. Dies gilt sowohl für öffentlich zugängliche als auch für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Elektromobilität...Weiterlesen
Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung sind treibhausgasneutrale Fernwärmenetze entscheidend, da diese nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern, sondern auch die effiziente Wärmeversorgung von Verbrauchern mit erneuerbaren Energien ermöglichen. Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber in den Neubau von Wärmenetzen mit...Weiterlesen
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser Die KfW fördert im Rahmen der...Weiterlesen