Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Sie wird von den Gemeinden selbstständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Ziel ist es insbesondere, in Städten, Märkten und Dörfern städtebauliche Missstände und Mängel zu beheben, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung zu verwirklichen.
Der Förderschwerpunkt liegt auf der Stärkung von Innenstädten, Orts- und Stadtteilzentren sowie auf der nachhaltigen Entwicklung von Quartieren mit besonderem sozialem, wirtschaftlichem oder ökologischem Handlungsbedarf. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Beseitigung von Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen, unterstützt.
