Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Die KfW fördert im Rahmen der BEG die Finanzierung von klimafreundlichen Neubauten sowie die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Zudem unterstützt sie den Einbau effizienter Wärmeerzeuger und den Anschluss an Wärmenetze zur Verbesserung der Energieeffizienz.
