E-Auto-Förderprogramm

Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die gekauft oder geleast werden.
Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. D. h. das Fahrzeug darf vorher noch nicht zugelassen worden sein.
Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen. Das Fahrzeug muss mindestens für 36 Monate auf den Halter zugelassen sein.
Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen und bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden.