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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude Förder­stufe „Effizienz­haus 55“

Es wird der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland, mit dem Ziel den Einsatz erneuer­baren Energien zu erhöhen gefördert.
Ein Wohn­gebäude erreicht die Förder­stufe Effizienhaus 55, wenn es:
– die Anforderungen an ein Effizienz­haus 55 erfüllt,
– nicht mit Öl oder Gas beheizt wird,
– zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine gültige Bau­genehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landes­bauordnung nicht genehmigungs­pflichtigen Vorhaben – die zuständige Bau­behörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

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