Es wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland, mit dem Ziel den Einsatz erneuerbaren Energien zu erhöhen gefördert.
Ein Wohngebäude erreicht die Förderstufe Effizienhaus 55, wenn es:
– die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllt,
– nicht mit Öl oder Gas beheizt wird,
– zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
