Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) werden Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Ziel ist der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt sowie die Unterstützung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur und der Bayerischen Biodiversitätsstrategie. Gefördert werden investive Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Lebensräumen, Maßnahmen zum Erhalt gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie spezielle Artenhilfsmaßnahmen. Darüber hinaus werden Maßnahmen der naturverträglichen Erholung, der Besucherlenkung sowie der Einsatz von Naturparkrangern unterstützt.
