Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Sie wird von den Gemeinden selbstständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Ziel ist es insbesondere, in Städten, Märkten und Dörfern städtebauliche Missstände und Mängel zu beheben, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern...
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Das 8. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die angewandte Energieforschung zur Unterstützung der Energiewende. Ziel ist die Entwicklung, Weiterentwicklung und Erprobung innovativer Energietechnologien, Methoden und Verfahren sowie die Beschleunigung ihres Transfers in die Praxis. Die Förderung orientiert sich an fünf Missionen: Energiesystem, Wärmewende, Stromwende, Wasserstoff und Transfer. Forschungsvorhaben werden anhand übergeordneter...
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Im Rahmen von ELENA (European Local ENergy Assistance) können Zuschüsse für technische Hilfe zur Planung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien in Gebäuden sowie nachhaltiger Stadtverkehr beantragt werden. Gefördert werden Investitionsprogramme mit einem Projektvolumen ab 30 Mio. Euro, die auf die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien ausgerichtet sind....
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Die Ewald Mader Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Forschung, Sport und Naturschutz. Förderanträge können das ganze Jahr über von Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen sowie öffentlichen und Bildungseinrichtungen eingereicht werden. Unterstützt werden Zuschüsse, Stipendien und Preisvergaben. Im Bereich Bildung fördert die Stiftung sowohl Schulen mit innovativen pädagogischen Konzepten als auch Initiativen, die die...
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Mit der Bike+Ride-Offensive wird der Auf- und Ausbau von Radabstellanlagen an Bahnhöfen für Kommunen erleichtert. Ziel ist die Errichtung zusätzlicher Bike+Ride-Plätze deutschlandweit. Die Bike+Ride-Offensive ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und der Deutschen Bahn (DB).
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Mit der Förderung „Radoffensive Klimaland Bayern“ sollen die bayerischen Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Infra­­struktur und der Verkehrs­­sicherheit für Rad­fahrende unterstützt werden. Gleichzeitig setzt die Radoffensive ein Zeichen für nachhaltige Mobilität und Klima­­neutralität. Gefördert werden innovative Radwegeprojekte, interkommunale und touristische Radwege sowie der Aus- und Lückenschluss der Radverkehrsinfrastruktur, einschließlich Fahrradstraßen und Radwegen im Wald...
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Die Kommunalrichtlinie ist ein bundesweites Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), das die Umsetzung von Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt. Ziel ist die nachhaltige Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie die Verbesserung der Lebensqualität vor Ort. Gefördert werden sowohl strategische Vorhaben, wie die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Machbarkeitsstudien und Klimaschutznetzwerken, als auch investive Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die energetische...
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Männerschuppen Kleinprojektpreis
Die Schwalbe Stiftung engagiert sich für eine Gesellschaft, in der alle Menschen – unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem Status oder Herkunft – sicheren, nachhaltigen und gleichberechtigten Zugang zu Mobilität haben. Das Ziel ist es, durch gezielte Projekte und Fördermaßnahmen die gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren im Bereich Mobilität abzubauen. So schaffen...
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Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die gekauft oder geleast werden. Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. D. h. das Fahrzeug darf vorher noch nicht zugelassen worden sein. Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen. Das Fahrzeug muss mindestens für 36 Monate auf den Halter zugelassen sein. Gefördert werden Fahrzeuge der...
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Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind.
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